Für die Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen (Kassenzulassung) empfiehlt sich wegen der räumlichen Voraussetzungen die anliegenden Unterlagen frühzeitig – jedenfalls vor Beginn der Standortauswahl – zu prüfen.
Zuständig sind die Arbeitsgemeinschaften im jeweiligen Bundesland. Nach § 124 Abs. 2 SGB V setzen sich diese aus den Krankenkassen und den Ersatzkassen der jeweiligen Landesverbänder oder den Ersatzkassen zusammen.
Oftmals sind die zuständigen Mitarbeiter in den Vertragsabteilungen telefonisch gut erreichbar und stehen für alle Fragen zur Verfügung.
Ab Mitte 2021 können Zulassungen direkt online über das Portal www.zulassung-heilmittel.de beantragt werden. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie über den beigefügten Link.
Welche Unterlagen sind für die Zulassung erforderlich?
Sämtliche vertraglichen Grundlagen und Unterlagen findest Du bei der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft. Du findest diese am einfachsten über www.zulassung-heilmittel.de/argen.html
Welche Räumliche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Informiere Dich möglichst bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst, ob die Räumlichkeiten die Voraussetzungen erfüllen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Einrichtungsrichtlinie.
Gibt es auch Vorgaben wegen der Praxisausstattung bei Physio-Praxen?
Ja, das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen für die einzelnen Heilmittelberufe absichtlich sehr offen formuliert, um Dir als Therapeuten möglichst viel Gestaltungsfreiheit zu lassen. Zusätzlich wurde auch eine notwendige Pflichtausstattung von Praxen festgelegt. Wie auch bei den räumlichen Vorgaben findest Du weiteres über die Einrichtungsrichtlinie.