Betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeiten für den Physiotherapeuten
Seit dem Jahressteuergesetz 2009 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern 500,00 € pro Jahr steuerfrei für Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustands zuzuwenden. Insbesondere in Unternehmen mit vielen Büroangestellten wird diese Möglichkeit oftmals durch die Inanspruchnahme von Massagen oder Rückentraining vor Ort am Arbeitsplatz wahr genommen.
Dies ist für Sie als Physiotherapeut eine weitere interessante Möglichkeit aktiv tätig zu werden, wenn Sie sich neue Umsatzmöglichkeiten schaffen wollen. Nehmen Sie Kontakt auf mit Unternehmen, für die Ihre Angebote interessant sein könnten. Lassen Sie sich mit dem zuständigen Ansprechpartner verbinden oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und Informationen über Ihre Praxis.
Verschicken Sie darüber hinaus auch Informationsschreiben an Unternehmen, Banken oder Versicherungsgesellschaften, in denen Sie auf die Möglichkeit dieser Förderung aufmerksam machen und Ihr Angebot vorstellen. Sie könnten zum Beispiel anbieten, dass Sie Ihre Massagen für die Mitarbeiter regelmäßig vor Ort in der Mittagspause oder auch nach Feierabend durchführen. Alternativ können Sie auch anbieten, sich für einzelne, durch die Mitarbeiter selbst bezahlte Massagen buchen zu lassen. Stellen Sie dabei sicher, dass man Ihnen einen ruhigen Raum zur Verfügung stellen kann, wenn Sie vor Ort tätig werden sollen.
Kalkulieren Sie vorab für sich eine Preisspanne, um in einem ersten Termin auch Verhandlungsspielräume zu haben. Bei Banken oder großen Versicherungsgesellschaften werden Sie womöglich weniger Probleme haben Ihre Preisvorstellungen durchzusetzen als in kleineren mittelständischen Unternehmen. Berücksichtigen Sie dies bei Ihren Angeboten. Während Sie in bestimmten Fällen mit einer höheren Gewinnspanne kalkulieren können, sollten Sie bei Angeboten für kleinere Unternehmen überlegen, zu welchem Preis Sie im Zweifel noch tätig werden wollen. Dies sollten Sie für eine Verhandlung im Hinterkopf haben.
Grundsätzlich gilt für Ihre Preiskalkulation: losgelöst von den Verordnungssätzen und Vergütungsvereinbarungen können Sie Ihre Preise pro Zeitstunde kalkulieren. Bei einer niedrigen Kalkulation sind 60 – 80 € pro Stunde realistisch. Unserer Erfahrung nach werden aber auch ohne weiteres zwischen 90 € und 120 € pro Stunde gezahlt.
Beachten Sie jedoch, dass Ihre Behandlungen umsatzsteuerpflichtig sind. Kalkulieren Sie also Ihre Stundenpreise netto und kalkulieren Sie diese in Ihrem Angebot zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Angebote immer mit Umsatzsteuer ausweisen. Bei Angeboten für Unternehmen ist dies für Sie kein Nachteil, da diese die Vorsteuer aus Ihren Kosten ziehen können.
Hinweis
Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer die Leistung zur Gesundheitsförderung zusätzlich zu seinem normalen Gehalt erhält. Der Betrieb darf also den Lohn des Arbeitnehmers nicht um jährlich 500 € mindern, um ihm dann anschließend in gleicher Höhe Kostenzuschüsse für Gesundheitsmaßnahmen zu gewähren. In diesem Fall kann der 500-€-Freibetrag nicht beansprucht werden. Möglich ist jedoch ein anderer Weg: Vereinbaren die Arbeitsparteien anstelle einer Gehaltserhöhung von 500 €, dass der Arbeitgeber künftig 500 € für die Gesundheitsförderung ausgibt, erhält der Angestellte netto letztlich mehr als im Fall der regulären Gehaltserhöhung.