Einrichtungsrichtlinien für Physiotherapiepraxen
Um eine Kassenzulassung zu erhalten, sind bestimmte Zulassungsbedingungen zu beachten. Neben der Berufsausbildung wird eine entsprechende Praxisausstattung erwartet.
Hierzu gibt der GKV-Spitzenverband Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 4 SGB V. Die Zulassung selbst wird dann durch die Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene (§ 124 ABs. 2 SGB V) erteilt.

Die aktuelle Fassung der Zulassungsempfehlung ist vom 26.11.2018, anzuwenden ab dem 01.12.2018.
Darin geregelt sind unter anderem folgende Punkte:
- Räumliche Mindestvoraussetzungen
- Grundausstattung (Pflichtausstattung)
- Zusatzausstattung
Nähere Informationen findest Du auf der Homepage des GKV-Spitzenverbands.