Einrichtungsrichtlinien für Physiotherapiepraxen

Einrichtungsrichtlinie für Physiotherapeuten

Um eine Kassenzulassung zu erhalten, sind bestimmte Zulassungsbedingungen zu beachten. Neben der Berufsausbildung wird eine entsprechende Praxisausstattung erwartet.

Hierzu gibt der GKV-Spitzenverband Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 4 SGB V. Die Zulassung selbst wird dann durch die Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene (§ 124 ABs. 2 SGB V) erteilt.

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Die aktuelle Fassung der Zulassungsempfehlung ist vom 26.11.2018, anzuwenden ab dem 01.12.2018.

Darin geregelt sind unter anderem folgende Punkte:

  • Räumliche Mindestvoraussetzungen
  • Grundausstattung (Pflichtausstattung)
  • Zusatzausstattung

Nähere Informationen findest Du auf der Homepage des GKV-Spitzenverbands.