Förderprogramme für Existenzgründung

Öffentliche Förderprogramme gibt es bei Existenzgründung (Neugründung oder Praxisübernahme). Beachte, dass alle Investitionshilfen grundsätzlich vor Aufnahme der Selbständigkeit beantragt werden müssen.

Welche öffentliche Finanzierungshilfen gibt es?

  1. Zuschüsse
  2. Kredite
  3. Bürgschaftsübernahmen

Zuschüsse gibt es für verschiedene Bereiche: Beratung oder für besondere Investitionen

Öffentlichen Kreditprogramme (sowie Bürgschaften) haben insbesondere folgende Vorteile:

  • günstige Konditionen mit langer Laufzeit
  • Sondertilgungen sind möglich
  • Bürgschaftsübernahmen, die eine Kreditaufnahme erleichtern
  • oftmals entfallen Vorfälligkeitsentschädigungen

Tipp: Aufgrund des heutigen Zinsniveaus sollte jedoch in jedem Fall auch vergleichbare Hausbankkredite beim Vergleich berücksichtigt werden. In manchen Fällen sind die Konditionen der Hausbank für den Gründer passender.

Beispielsweise stehen für Physiotherapeuten folgende Kreditprogramme zur Verfügung:

  • ERP – Eigenkapitalhilfeprogramm
  • ERP – Existenzgründungsprogramm
  • Startgeld
  • Mikrodarlehen
  • Unternehmerkredit

Teilweise haben die jeweiligen Bundesländer weitere spezielle Förderprogramme. Gerne beraten wir Sie, welche Möglichkeiten es gibt.