Gründungszuschuss für Physio
Der Gründungszuschuss für Physiotherapeuten (und auch andere Existenzgründer) ist zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt für die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit geregelt.
Antragsberechtigte für den Gründungszuschuss |
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss |
Gründer müssen arbeitslos sein und ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden.
Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens (Gründungskonzept z.B. in Form eines Businessplans) wird vorausgesetzt. Fachkunde Stellen können unter anderem sein
- Steuerkanzlei Brand
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- Kreditinstitute
- Gründungszentren
Gründer müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen.
Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.
Art und Höhe der Förderung durch den Gründungszuschuss |
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt.
- 1. Phase: Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
- 2. Phase: Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Antragsverfahren für den Gründungszuschuss |
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
WICHTIG:
Der Gründungszuschuss wird von der Arbeitsagentur als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Gründungszuschusses. Dieser ist eine Ermessensleistung der jeweiligen Arbeitsagentur.
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Wir sind Spezialisten in der Beratung für Physiotherapeuten, insbesondere auch bei der Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit. Hierbei haben wir bereits viele Physios erfolgreich begleitet. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Sie einen erfahrenen Berater von Anfang an mit in die Gründung einbeziehen. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung der Anträge, der Ausarbeitung eines Gründungskonzept sowie für die Begutachtung als „fachkundige Stelle“ für Sie als Partner an Ihrer Seite.
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