Physiotherapeut und Steuer

Die Steuer bzw. die Steuern sind für Freiberufler im Allgemeinen und für Physiotherapeuten im Besonderen ein leidiges Thema, weil der Dschungel an Regelungen und Neuerungen für Nicht-Steuerexperten fast nicht mehr zu durchschauen ist. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie eine steuerliche Beratung und Betreuung erhalten, die auf Ihre Probleme und Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Steuern bei Physiotherapeuten – Basics

Selbstständige haben es mit einer ganzen Reihe von Steuern zu tun:

  • Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer und
  • Umsatzsteuer

Wer Mitarbeiter hat, muss für sie die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten.

Die Einkommensteuer entspricht der Lohnsteuer. Während der abhängig Beschäftigte (also der Angestellte) eine Steuer auf seinen Lohn bezahlt, wird beim Selbständigen das Einkommen versteuert. Sie richtet sich nach dem persönlichen Gewinn. Unter Gewinn versteht man das, was nach Abzug aller betrieblichen Kosten und Belastungen übrig bleibt. Je höher der Gewinn, desto höher die Steuer.

Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig von der Höhe des Gewerbeertrags sowie der Rechtsform. Die Gewerbesteuer mindert zwar steuerlich den Gewinn nicht als Betriebsausgabe, kann jedoch – in der Regel vollständig – bei Personenunternehmen (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, PartG, PartG mbB) auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Die Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) ist immer dann auf alle Rechnungen aufzuschlagen, wenn die erbrachte Leistung nicht umsatzsteuerbefreit ist.

Bei der Einkommensteuer gibt es meist keine großen Überraschungen. Wenn der Gewinn hoch ist, müssen viele Steuern bezahlt werden. Fällt der Gewinn bescheiden aus, so sind wenig bis keine Steuern zu zahlen.

Häufig sind jedoch Umsatzsteuern und Gewerbesteuern Anlass für Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. Der Grund hierfür liegt darin, dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen die Festsetzung dieser Steuern Probleme aufwirft.

Probleme mit den Steuern bei Physiotherapeuten

  1. das Finanzamt stuft oftmal die Tätigkeit des Physiotherapeuten als gewerblich ein.bei Untersützung durch Mitarbeiter bei der Behandlung von Patienten. Dreh- und Angelpunkt ist es hier, die Praxisorganisation entsprechend den steuerlichen Vorgaben umzusetzen sind, damit dieser Fehler erst gar nicht entsteht. Es entstehen hier nicht nur Nachteile durch die Gewerbesteuer, sondern auch den hierdurch einhergegenden Buchführungs- und Bilanzierungspflichten.
  2. wiederholt gibt es Probleme im Bereich der Umsatzsteuer. Oftmals besteht Unsicherheit, welche Behandlungsleistungen umsatzsteuerpflichtig und welche umsatzsteuerbefreit sind. Zwar gibt es aktuell einen neuen Erlass vom Bundesministerium für Finanzen, dieser bleibt jedoch insgesamt zu vage, um eine eindeutige Zuordnung innerhalb des Leistungskatalogs vornehmen zu können.

Im Rahmen unseres Beratungsangebots informieren wir Sie über alle für Sie wichtigen steuerlichen Änderungen und Urteile. Gleichzeitig beraten wir Sie, wie Neuerungen optimal umgesetzt werden können und was Sie dabei beachten müssen.