Steuerpflicht für selbständige Physiotherapeuten

Die Steuerpflicht für selbständige Physiotherapeuten kann in Kürze wie folgt zusammengefasst werden:

Als Personenunternehmen (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis) unterliegst Du in jedem Fall der Einkommensteuerpflicht. Bei der Umsatzsteuer sind Physiotherapeuten in der Regel befreit.

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Ausnahmen für die Befreiung der Steuerpflicht bei Umsatzsteuer beachten.

Tipp: Nimm von Anfang an unsere fachkundige Hilfe in Anspruch. Dann bist Du von Anfang an vor kostspieligen Fehlern geschützt. Nicht selten stellt sich nach den ersten Jahren heraus (z.B. bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt), dass die Weichen von Anfang an nicht konsequent und richtig geschaltet wurden. Von daher sollte von Anfang an die steuerrechtliche Beratung stimmen.

Was muss ich als Physiotherapeut versteuern?

Grundlage ist jeweils immer das steuerliche Ergebnis der Praxis. Daraus abgeleitet wird die Einkommensteuer (Lohnsteuer ist die Einkommensteuer der Nichtselbstständigen). Steuerpflichtig bist jeweils immer Du als Inhaber, bei Gesellschaften wie GbR oder Partnerschaftsgesellschaft (PG) wird ein Gewinnanteil zugewiesen.

Die Einkommensteuer selbst wird vierteljährlich festgesetzt und vorausbezahlt (10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.). Grundlage ist hierfür die voraussichtliche Steuerschuld.